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Mietvertrag E-Bike &
Veröffentlichung von Fotos
Kurz AGB:
Der Mieter bekommt für die vereinbarte Zeit ein E-Bike in einem technisch einfwandfreien Zustand.
Der Mieter hat sich davon zu überzeugen!
Der Mieter wird in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.
Der Mieter haftet für Schäden, welche über den normalen Verschleiß hinaus gehen.
Ebenso bei Verlust – Diebstahl.
Sollten Schäden aufreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an dritte Personen und an dem Mieter selbst.
Die bei der E-Bike-Tour entstanden Bilder und Fotos dürfen von Robert Marthe veröffentlicht werden.
>>> Bitte fahren Sie vorsichtig!
AGBs
Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos
ORT:
Oberstrass 226, 6416 Obsteig
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