Mietvertrag E-Bike-Verleih und Veröffentlichung von Fotos
Kurz AGB:
Der Mieter bekommt für die vereinbarte Zeit ein E-Bike in einem technisch einfwandfreien Zustand.
Der Mieter hat sich davon zu überzeugen!
Der Mieter wird in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.
Der Mieter haftet für Schäden, welche über den normalen Verschleiß hinaus gehen – zB. Sturz.
Ebenso bei Verlust – Diebstahl.
Sollten Schäden aufreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an dritte Personen und an dem Mieter selbst.
Die bei der geführten E-Bike-Tour entstanden Videos und Fotos dürfen von Robert Marthe veröffentlicht werden. >>> Bitte fahren Sie vorsichtig! AGBs lesen Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos lesen