Mietvertrag E-Bike-Verleih und
Veröffentlichung von Fotos

Kurz AGB:
  • Der Mieter bekommt für die vereinbarte Zeit ein E-Bike  in einem technisch einfwandfreien Zustand.
  • Der Mieter hat sich davon zu überzeugen!
  • Der Mieter wird in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen.
  • Der Mieter haftet für Schäden, welche über den normalen Verschleiß hinaus gehen – zB. Sturz.
  • Ebenso bei Verlust – Diebstahl.
  • Sollten Schäden aufreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden an dritte Personen und an dem Mieter selbst.
  • Die bei der geführten E-Bike-Tour entstanden Videos und Fotos dürfen von Robert Marthe veröffentlicht werden.
    >>> Bitte fahren Sie vorsichtig!
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    Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos lesen
ORT:

Oberstrass 226, 6416 Obsteig
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